Wie groß darf meine Wohnung sein wenn ich ALG II–Empfänger bin?
Aufgrund der Richtlinie zur Gewährung der Kosten der Unterkunft und der Heizung der Stadt Gera, gilt als angemessener Wohnraum (je nach Art und Zuschnitt der Wohnung) folgende Wohnungsgröße:
- für Alleinstehende – 1 Wohnraum oder bis 45 qm Wohnfläche
- für einen Haushalt mit 2 Haushaltsangehörigen – 2 Wohnräume oder
bis zu 60 qm Wohnfläche - für einen Haushalt mit 3 Haushaltsangehörigen – 3 Wohnräume oder
bis zu 75 qm Wohnfläche - für einen Haushalt mit 4 Haushaltsangehörigen – 4 Wohnräume oder
bis zu 90 qm Wohnfläche
Für jeden weiteren zum Haushalt rechnenden Hausangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum oder bis zu 15 qm Wohnfläche.