Bis zu welchem Betrag übernimmt das Jobcenter die Miete für die Wohnung?
Die Richtwerte der Angemessenheit für die Unterkunft und Heizung für die Stadt Gera haben sich zum 01.08.2020 wie folgt geändert: Es bleibt weiterhin der Grundsatz, dass es allein auf die Höhe der Bruttokaltmiete ankommt und nicht zwangsläufig auf die Wohnungsgröße. Eine Aufteilung nach allgemeinen Betriebskosten und Heizkosten gibt es nicht. Die Heizkosten bemessen sich nach dem aktuellen bundesweiten Heizkostenspiegel (Werte von mehr als 1,30 Euro pro qm und Monat). Bei den Heizkosten wird bei der Berechnung jedoch nur die angemessene Wohnfläche berücksichtigt.
Bedarfsgemeinschaftsgröße | Wohnflächen- obergrenze in qm | Maximale |
---|---|---|
Ein-Personenhaushalt | 45,00 | 274,95 |
Zwei-Personenhaushalt | 60,00 | 342,60 |
Drei-Personenhaushalt | 75,00 | 420,00 |
Vier-Personenhaushalt | 90,00 | 495,90 |
Fünf-Personenhaushalt | 105,00 | 610,05 |
jede weitere Person | 15,00 | 87,15 |
Aufgrund besonderer persönlicher Bedürfnisse von Haushaltangehörigen kann eine zusätzliche Wohnfläche von bis zu 15 qm (bspw. bei Blindheit, Rollstuhlfahrern) berücksichtigt werden.