Wohnen in Gera

GWB »Elstertal«
Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Infos unter 0365 8274-0
gwb@gwb-elstertal.de

Bis zu welchem Betrag übernimmt das Jobcenter die Miete für die Wohnung?

Die Richtwerte der Angemessenheit für die Unterkunft und Heizung für die Stadt Gera haben sich zum 01.08.2020 wie folgt geändert: Es bleibt weiterhin der Grundsatz, dass es allein auf die Höhe der Bruttokaltmiete ankommt und nicht zwangsläufig auf die Wohnungsgröße. Eine Aufteilung nach allgemeinen Betriebskosten und Heizkosten gibt es nicht. Die Heizkosten bemessen sich nach dem aktuellen bundesweiten Heizkostenspiegel (Werte von mehr als 1,30 Euro pro qm und Monat). Bei den Heizkosten wird bei der Berechnung jedoch nur die angemessene Wohnfläche berücksichtigt.

Bedarfsgemeinschaftsgröße

Wohnflächen-
obergrenze
in qm

Maximale
Brutto-
kaltmiete
in EUR

Ein-Personenhaushalt

45,00

274,95

Zwei-Personenhaushalt

60,00

342,60

Drei-Personenhaushalt

75,00

420,00

Vier-Personenhaushalt

90,00

495,90

Fünf-Personenhaushalt

105,00

610,05

jede weitere Person

15,00

87,15

Aufgrund besonderer persönlicher Bedürfnisse von Haushaltangehörigen kann eine zusätzliche Wohnfläche von bis zu 15 qm (bspw. bei Blindheit, Rollstuhlfahrern) berücksichtigt werden.